In Österreich werden Kontaktlinsen unter bestimmten Voraussetzungen teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung (Österreichische Gesundheitskasse – ÖGK) erstattet. Die Kostenübernahme hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der spezifischen Sehbeeinträchtigung des Patienten ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Erstattung funktioniert und welche Schritte erforderlich sind. 

Gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK)

Die ÖGK bietet eine teilweise Kostenübernahme für Kontaktlinsen in den folgenden Fällen: 

  • Keratokonus
    Eine Erkrankung, bei der die Hornhaut dünner und kegelförmig wird, wodurch Kontaktlinsen notwendig sind. 
  • Anisometropie
    Ein signifikanter Unterschied in der Brechkraft zwischen beiden Augen, der nicht mit einer Brille korrigiert werden kann. 
  • Starke Refraktionsfehler
    Kurzsichtigkeit (Myopie) oder Weitsichtigkeit (Hypermetropie) von mehr als 8 Dioptrien. 

Verfahren zur Kostenrückerstattung

Um eine Kostenübernahme für Kontaktlinsen durch die ÖGK zu erhalten, müssen Sie in der Regel die folgenden Schritte ausführen: 

  1. Untersuchung durch einen Augenarzt
    Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Augenarzt für eine gründliche Untersuchung. Bei einer medizinischen Indikation stellt der Augenarzt ein Rezept für Kontaktlinsen aus. 
  2. Kauf der Kontaktlinsen
    Kaufen Sie die verschriebenen Kontaktlinsen bei einem anerkannten Optiker oder spezialisierten Anbieter. 
  3. Einreichung des Antrags
    Reichen Sie das Rezept zusammen mit der Rechnung und einem ausgefüllten Antragsformular bei Ihrer regionalen ÖGK ein. Informieren Sie sich bei Ihrer ÖGK-Stelle, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. 

Die genaue Höhe der Erstattung variiert, und in den meisten Fällen wird nur ein Teil der Kosten gedeckt. Der verbleibende Betrag ist vom Patienten selbst zu tragen. 

Zusatzversicherungen

Neben der Kostenübernahme durch die ÖGK bieten einige Zusatzversicherungen eine erweiterte Abdeckung, selbst ohne strenge medizinische Indikation. Überprüfen Sie die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung oder kontaktieren Sie Ihren Versicherer, um mehr über mögliche Erstattungen zu erfahren.

Aktuelle Informationen immer prüfen

Da die genauen Verfahren und Erstattungssätze variieren können, empfehlen wir, stets die aktuellsten Informationen zu überprüfen. Besuchen Sie die offizielle Website der ÖGK oder wenden Sie sich an Ihre regionale ÖGK-Stelle, um sicherzugehen, dass Sie über die neuesten Regelungen und Möglichkeiten informiert sind 

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